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Geschrieben von carla72 am 03.08.2011, 16:15 Uhr

sine ira

Noch einmal, was ich so ähnlich unten schrieb:

Wenn man aber alle Beziehungsdramen außen vor lässt und nur schaut, wer macht was, dann finde ich immer noch nicht in Ordnung,
dass Erziehungsarbeit (außer bei den ganz Kleinen) anscheinend überhaupt keinen eigenen Wert hat, so dass man sie neben einem Vollzeitjob eben noch so miterledigt. Wir wissen doch alle, dass das nicht stimmt. Das wird ganz allein von der Mutter (also dem AE, wer auch immer das ist) verlangt, der Vater wird zu einer Mitarbeit nicht verpflichtet.

Ich würde vorschlagen, die Höhe der Arbeitsverpflichtung von dem Erziehungseinsatz des Unterhaltsleistenden abhängig zu machen. Vielleicht wird das ja auch in Zukunft mitberücksichtigt, wer weiß?

LG, carla72

 
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