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Geschrieben von Astrid18 am 21.12.2017, 7:32 Uhr

Bunderverfassungsgericht NC-Urteil zur Zulassung zum Medizin-Studium

Vor 25 Jahren wollte ich BWL studieren. Der NC bestimmte sich anhand einer Quote, für die die Anzahl der Bewerber je Bundesland ausschlaggebend war. Hätte ich mein Abi in Hessen gemacht, hätte ich damals sofort einen Platz bekommen, mein Bayerisches Abi war aber um 0,2 zu schlecht .

Ich fand das damals absurd, mein Wirtschaft & Recht LK hat ebensowenig gezählt wirke die Tatsache, dass ich auf dem wirtschaftswissenschaftlichen Zweig war und mit Mathe- LK vermutlich Statistik bestanden hätte (im Gegensatz zu den Studienabbrüchen, die wg. Mathe dann zu Jura gewechselt haben - was auch nicht soooo schlau ist).

Übers Losverfahren gab es dann doch noch 5 Studienplätze für mich... eigentlich absurd.

Insofern finde ich es gut, wenn die Studienplätze für Medizin oder andere Fächer anders vergeben werden als nur auf Abinote beruhend.

 
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