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Geschrieben von Tai am 20.12.2017, 15:15 Uhr

Bunderverfassungsgericht NC-Urteil zur Zulassung zum Medizin-Studium

Es gab ja schon immer wieder Änderungen in der Zulassung zum Medizinstudium, so weit ich mich erinnere.

Neben Abinote (in den 80ern gab es je nach Bundesland ein paar Zehntel Bonus oder Malus, um ein bisschen gerechter zu sein) gab es Wartezeit, Auswahlgespräche der Hochschulen, Losverfahren und auch Bonuswartezeit, wenn man einen medizinischen Beruf erlernt hatte.
Dass es Vorteile für diejenigen, die schon Krankenpflege oder ähnliches gelernt haben, nicht mehr gibt, finde ich nicht gut.
Musste man früher nicht auch ein längeres Praktikum im Krankenhaus vorweisen?

Dass die naturwissenschaftlichen Fächer sehr geprüft werden, glaube ich nicht.
Es wird eher um die Motivation gehen und die Vorstellung, wie die Tärtigkeit als Arzt später sein wird.
Die wichtigen Soft Skills wird man eh nie richtig erfassen können.
(Da fällt mir ein, unsere Abijahrgangsbeste hat natürlich auch Medizin studiert. Heute würde man bei ihr sicher eine Asperger Erkrankung diagnistizieren, damals war sie halt etwas seltsam und eigenbrötlerisch).

Es wird kein Verfahren geben, das den idealen Arzt herausfiltert, der auch in der Lage ist, sein Studium fleißig zu bewältigen.

Was das Zentralabitur betrifft: das bedeutet ja nur, dass die Bundesländer Aufgaben aus einem gemeinsamen Pool entnehmen können.
Die Abiturprüfung macht auch nur ein Drittel der Gesamtnote aus.

Bei den Noten innerhalb der letzten zwei Jahre wird es große Unterschiede geben. Zwischen den Bundesländern, die teils völlig unterschiedlich hohe Anforderungen haben, zwischen den einzelnen Schulen und sogar zwischen zwei Kursen am gleichen Gymnasium mit unterschiedlichen Lehrern.
(Meine Kinder behaupten ja immer, an den benachbarten Gymnasien würde viel besser benotet als an ihrem )
Ich habe auch schon mehrfach gehört, dass die Anmeldenoten der Gesamtschulen immer deutlich besser seien als die Ergebnisse der Abiturklausuren. Ob das stimmt?

 
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