Baby und Job

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Geschrieben von Benedikte am 30.09.2004, 22:41 Uhr

Murmeline

Murmeline,
Du hast auch als Beamtin das Recht auf Stillen und zwar eine Stunde am Tag.Das ist auch gesetzlich verankert- zumindest bei den Bundesbeamten-, da gibt es eine Vorschrift, die das mutterschutzgesetz analog gelten lässt.Wie gesagt, ich halte es in den meisten Fällen für unpraktikabel aus den gründen, die ich oben beschrieben habe.bei uns wäre es auch zu hektisch dazu- terminsachen und so; ich wüßte auch gar nicht, wie ich das mit Dienstgängen ( von Dienstreisen ganz zu schweigen) vereinbaren sollte.Oder mit Besprechungen.Aber das recht dazu hat man.

Was mich persönlich allerdinmgs interessieren würde, ist, ob die Frauen, bei denen das klappt, in reinen Frauenberufen arbeiten auch mit vielen jungen Frauen. Ich selber bin Juristin, vorwiegend von Herren im dunklen Anzug umzingelt,und könnte es mir echt nicht vortsllen, das Kind an den Arbeitsplatz mitzunehmen, doet zu stillen oder abzupunopen ( wobei stillen eben auch nie geklappt hat). Ich werde jetzt in ver Wochen wieder arbeiten gehen und kriege derzeit nur noch zwei bis maximal drei Mahlzeiten abgepumpt,bei ewigem pumpen.

Benedikte

 
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