Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karin5 am 12.02.2005, 0:14 Uhr

das mit dem Sorgerecht...

Hallo Richie,
ihr seid nicht über Sweety28 "hergefallen", sondern über mich, Karin.
Ich habe mich übrigens v. a. in diesem speziellen Fall gegen ein gemeinsames SR ausgesprochen, da sich meiner Meinung nach die Probleme klar abzeichneten. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich euch gefragt, ob ihr wollt, dass sich Sweety absichtlich und vollkommen unnötig Probleme schafft.

Also, ich kann also deine Argumentierung insofern nicht nachvollziehen.
"Und der Fall hier ist doch kein Argument
gegen gemeinsame elterliche Sorge, ..."

Natürlich ist er das nicht im allgemeinen, aber im speziellen ja wohl, oder?

Zu deinem 3. Punkt:

"3. Interessant ist diese (verständ-
liche) ärgerliche Regung, daß der
Vater zu 'Unrecht' elterliche Sorge
habe: sie ist m.E. der Reflex von
Neid, daß er eine Macht hat, die er
von frau 'verliehen' bekam und die
frau ihm gerne wieder abnehmen
möchte"

Das kann man natürlich auch genau andersrum formulieren,
ungefähr so: Interessant ist diese (verständliche) ärgerliche Regung, dass eine Mutter zu Unrecht alleinige Sorge habe - dies ist meines Erachtens ein Reflex von Neid, dass sie eine Macht hat, die er ihr nicht so einfach abnehmen kann.

Meinst du nicht, ein bisschen viel Neidgeschwafel für erwachsene SORGEPFLICHTIGE Eltern? Das ist genau das Problem. Erst mal seine Schäfchen ins Trockene bringen. Natürlich sollten sich erwachsene Menschen vernünftig einigen,a ber das ist wohl eine Illusion, denn bei Trennungen geht es ja leider nicht selten ans Eingemachte und die Leute vergessen sämtlichen Anstand.


Also, und das hat ja nun alles nichts mehr mit Sweety zu tun.
Ich finde es allgemein als Unding, dass nicht beide Elternteile von Geburt an das gemeinsame SR haben, und zwar alle. Nicht nur die, denen die Mutter es "zugesteht" und dabei vielleicht ihre Macht genießt. Im Gegenzug muss der Vater richtig in die Pflicht genommen werden und nicht nur so nach dem Motto - "ich zahle doch schon Unterhalt, was will sie denn noch.
Und wenn sie noch weiter rummotzt, zahle ich überhaupt nicht mehr und Umgangspflicht existiert nur noch auf dem Papier für mich, basta." Beide Regelungen gerichtlich fixieren, nicht nur die, meist nixth wieder rückgängig zu machende, Sorgerechtsregelung.
Gruß
Karin

 
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