Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 15.02.2005, 14:10 Uhr

welche Sorge?

Hallo Tina,

1. wenn Du gewollt hättest, daß er sich
sorgt, hättest Du ja schon längst
eine gemeinsame Sorgeerklärung mit
ihm abgeben können (vor der Geburt
sogar)
2. der Gesetzgeber ist was anderes als
''Vater Staat''
3. warum gibt es denn dann diesen § 1626
(a), der a l l e i n uneheliche
Mütterr zu Sorge für ihr Kind ver-
pflichtet und berechtigt? und warum
sollen die Väter dieses Recht und
diese Pflicht nicht haben?
warum also wird dann dieser Unter-
schied gemacht? und warum agitieren
gerade die Alleinerziehendenverbände
gegen eine entsprechende Änderung
dieses § ?
4. auf welcher Grundlage willst du denn
Sorge von dem KV verlangen?
5. und wenn es ein natürliches Recht und
eine natürliche Pflicht des KV sein
soll, für sein Kind zu sorgen, warum
steht es genau andersherum im Gesetz?
MfG Richie

 
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