Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 14.02.2005, 16:46 Uhr

welche Sorge?

Hallo Tina,

tja, wenn ihr nicht eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben habt, so ist er ja laut § 1626(a) weder verpflichte noch berechtigt, für sein Kind zu sorgen. Was erwartest Du also von ihm?

Hier war keine Rede von den Vätern,'' die sich doch ach soooo Toll um Ihre Kinder kümmern ....???!!'

Die Väter ohne Sorgerecht sind ohnehin schlechte Väter. Warum sollen sie anders sein als das Gesetz ihnen vorgibt? MfG Richie

 
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