Geschrieben von Lea-Ayleen am 10.02.2005, 0:46 Uhr |
@Annika_Schulz !!!!!
Hallo Annika!!
Habe Deinen Beitrag sehr weit hinten gesehen und wusste nun jetzt nicht, ob Du da noch nachschaust. Daher poste ich einfach neu.:-)
Herzlich willkommen in unserer Runde.
Nun ja, man kann soviel beantragen:
Kindergeld, Erziehungsgeld....
um besser helfen zu können, müsste ich ein wenig Deinen Lebensstand wissen, doch ich bin selber 20 und mit zwei Mäusen kann der nicht so rosig sein oder?.............
Meine Tochter heißt auch Ayleen. :-)
*20.06.03
Meine Email-Addy ist hinterlegt ( geh einfach auf meinen Namen).
Würde mich freuen von Dir zu hören.
Bis denne....
Re: @Annika_Schulz !!!!!
Antwort von titu am 10.02.2005, 11:38 Uhr
Das gibts doch nicht!!!
ollte meine kleine auch Ayleen nennen aber dem amt gefiel die schreibweise nicht!!!
Gings beieuch problemlos?
Nun ists ne Aileen Geworden
Re: @Annika_Schulz !!!!!
Antwort von Lea-Ayleen am 10.02.2005, 23:16 Uhr
Hallo, ich grüße Dich.
Wie Du siehst, ging es. :-)
Ich hatte auch keine Probleme damit. Ich musste nur beim Standesamt unterschreiben, dass ich diese Schreibweise will.
Sie haben mir natürlich andere Vorschläge gemacht ( Standard) doch die wollte ich man ja nicht. Ayleen sollte so geschrieben werden.
Kotzen könnt' ich!!!!
@ Wartender Mond
Nochmal studieren? (als Alleinerziehende)
@Ralph und andere "Auskenner" :-) : wie bald wird Einkommen auf ALG II angerechnet?
@ Snoopy
Nach fast 6 Jahren erhebt Vater anspruch! Vorsicht lang!
Supergute Nachrichten - ich gebe einen aus!!!!
Wie solls weitergehen??
Steuererklärung