Mitglied inaktiv
Hallo Annika!! Habe Deinen Beitrag sehr weit hinten gesehen und wusste nun jetzt nicht, ob Du da noch nachschaust. Daher poste ich einfach neu.:-) Herzlich willkommen in unserer Runde. Nun ja, man kann soviel beantragen: Kindergeld, Erziehungsgeld.... um besser helfen zu können, müsste ich ein wenig Deinen Lebensstand wissen, doch ich bin selber 20 und mit zwei Mäusen kann der nicht so rosig sein oder?............. Meine Tochter heißt auch Ayleen. :-) *20.06.03 Meine Email-Addy ist hinterlegt ( geh einfach auf meinen Namen). Würde mich freuen von Dir zu hören. Bis denne....
Das gibts doch nicht!!! ollte meine kleine auch Ayleen nennen aber dem amt gefiel die schreibweise nicht!!! Gings beieuch problemlos? Nun ists ne Aileen Geworden
Hallo, ich grüße Dich. Wie Du siehst, ging es. :-) Ich hatte auch keine Probleme damit. Ich musste nur beim Standesamt unterschreiben, dass ich diese Schreibweise will. Sie haben mir natürlich andere Vorschläge gemacht ( Standard) doch die wollte ich man ja nicht. Ayleen sollte so geschrieben werden.
Die letzten 10 Beiträge
- Elternabend, wenn nur ein Elternteil verfügbar ist?
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.