Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von _Tata_ am 18.05.2005, 20:19 Uhr

Mal von der anderen Seite

"Glaube mir, im Jugendamt bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss kam sich schon mancher sehr schlau vor."

Ich habe nicht vor, den Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Mein Freund hat nicht vor, sich oder sein Einkommen irgendwie zu verstecken.

Ich werde zum Amt gehen und sagen: "Ich wohne mit dem Kind bei meinen Eltern. Der Kindesvater lebt woanders. Hier ist seine Einkommensbescheinigung. Soundsoviel Unterhalt ist (wäre) er mir schuldig. Der Unterhaltsbetrag liegt - sehen Sie - unter der Einkommensgrenze fürs Erziehungsgeld. Auch wenn man das Kindergeld berücksichtigt. Ich habe keine Arbeit, keine abgeschlossene Ausbildung, beziehe kein ALG oder sonstwas."

Da können Sie 10mal nachrechnen. Solange nicht festgestellt ist, daß ich de facto mit dem Freund zusammen wohne, ist alles tipptopp. Oder nicht?
Meine urprüngliche Frage war, ob es eine Art Fahnder vom Jugendamt gibt, die sowas überprüfen. Anscheinend nicht.

 
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