Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von _Tata_ am 18.05.2005, 17:39 Uhr

Legal..

"De facto lebst du aber weiterhin in einer eheaehnlichen Gemeinschaft mit deinem Partner und dann musst du laut Bundeserziehungsgeldgesetz sein Einkommen angeben."

Nö. Sein Einkommen muß ich angeben, wenn wir zusammen eine Hauptwohnung haben. Haben wir aber nicht. Und die Nebenwohnung muß ich, wie wir festgestellt haben, in keinem Antrag angeben.

 
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