Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von töffer am 18.05.2005, 19:49 Uhr

+ KIndergeld

Aber es kommt glaube ich darauf an, was du vor der geburt verdient hast...sofern du gearbeitet hast. Wir mussten die Einkommenssteuererklärung vom Geburtsjahr abgeben, bzw. die vorläufige, welche von einem Steuerberater ausgeschrieben sein musste.
Um dir noch mal eine Tip zu geben: Hast du den Antrag zum Erziehungsgeld schon? Schaue in dir mal genau durch. Die haben den Verkompliziert, dass Leute, welche bescheissen wollen, gleich wieder aufgeben.
So long! Mach mich vom Acker, vielleicht schaue ich nochmal rein, um zu lesen, wer dir noch "abrät" zu bescheissen.

 
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