Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 18.05.2005, 15:52 Uhr

Legal..

Wenn du wirklich dann AE leben wuerdest, waere es legal. De facto lebst du aber weiterhin in einer eheaehnlichen Gemeinschaft mit deinem Partner und dann musst du laut Bundeserziehungsgeldgesetz sein Einkommen angeben. Damit begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bussgeld belegt werden kann.

 
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