Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von _Tata_ am 18.05.2005, 19:30 Uhr

Mädchen, Mädchen....

"Hääääää? Wovon träumst du denn Nachts?"

Tja, solange die geschiedene Ehefrau keine Arbeit hat - und ich kann nicht versprechen, daß ich eine finden würde - ist der Ex-Ehemann unterhaltspflichtig. Und zwar ungefähr 3/7 seines Nettogehalts. Nicht gewusst?
Oder träumst Du nachts davon, daß jeder immer Arbeit findet?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.