Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von _Tata_ am 18.05.2005, 17:37 Uhr

Nochmals an alle Moralisten!

Das wäre beim ALG der Fall. Aber nicht beim Erziehungsgeld. Da zählt nur das eigene Einkommen und/oder das Einkommen des Partners, wenn er im selben Haushalt wohnt.
Oder bin ich falsch informiert?

 
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