Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Silence am 18.05.2005, 15:49 Uhr

Nochmals an alle Moralisten!

Weißt Du Oberschlaue denn dann auch, dass wenn Ihr getrennt lebt, Dein Freund dem gemeinsamen Kind unterhaltspflichtig ist?
Die Ämter prüfen das, denn das ist bei Alleinerziehenden nämlich auch ein Posten, der dem monatlichen Einkommen angerechnet wird.

 
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