Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 27.01.2004, 14:55 Uhr

Einschränkung! :-)

Hi Salsa,

Zustimmung zur Einstellung, daß der Grund für die Weigerung herausgefunden werden sollte. Sofern aber keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, hat die Mutter (oder der Vater´) darauf hinzuwirken, daß das Kind zum anderen Elternteil geht, notfalls ist das Kind auch gegen seinen Willen dem anderen Elternteil mitzugeben.

Nur so kann nämlich verhindert werden, daß eine "Ich-hab-aber-jetzt-keinen-Bock"-Einstellung des Kindes vom ae Elternteil instrumentalisiert wird. Und dann wird das Kind auf einmmal meistens keinen Bock haben.
Das gilt meiner meinung nach auch für den Fall, daß das Kind krank ist. Abgesehen von schweren Erkrankungen ist auch das kein Grund, das Kind nicht wegzugeben.
Nach allem, was ich bisher gehört habe, genießen die Kinder dann den Aufenthalt beim getrenntlebenden Elternteil doch, bzw. erholen sich dort auch.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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