Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 27.01.2004, 23:13 Uhr

Einschränkung! :-) @salsa

Hi Salsa,

nein, dieses "Recht" hat ein Kind in meinen Augen eben nicht, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, die in der Person des Vaters liegen.:-)

Das Kind wird genauso oft irgendwie auch keinen Bock auf die Mutter haben, es wird dieses aber nicht äußern, weil es gefühlsmäßig (und zurecht) denkt, daß es damit nicht durchkommt. Klar, es lebt ja auch dort. :-)
Warum aber soll das bei einem getrennt lebenden Elternteil anders sein, wo dieser Elternteil schon durch die Situation in Sachen Kontakt extrem benachteiligt ist?

Das ist ein meinen Augen ein künstliches Aufbauschen der vermeintlichen kindlichen Entfaltungsfreiheit. Nein, dem hat man damit zu begegnen als AE-Elternteil, daß dem Kind von vornherein klargemacht wird, daß es am grundsätzlichen Besuchstermin nichts zu diskutieren gibt.
Erzählt das Kind dann hinterher, was ihm irgendwie nicht so recht beim Besuch gefallen hat, ja, dann kann man sich mit dem KV oder KM austauschen, denn ich bin ja nicht der Meinung, daß den Belangen des Kindes nicht Rechnung getragen werden soll. Das Kind hat ein Recht auf Papa oder Mama, das heißt für mich ein Recht auf Zuwendung, nicht nur Parken vor dem TV oder der Play-Station.
Allerdings, es kommt sicherlich vor, daß manche Kinder zu ihrem "Glück" mehr oder weniger listig gedrängt werden müssen. :-)

Ich hoffe, es ist irgendwie herübergekommen, was ich meine! :-)

Liebe Grüße nach Karlsruhe ;-))
Ralph/Snoopy

 
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