Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 30.05.2005, 21:07 Uhr

diffus

Hallo Leena,

****''Ich habe mal eine Statistik (für das Jahr 1997) gefunden, wonach nur bei 17 % der untersuchten Haushalte mit nichtehelich geborenen Kindern zum Zeitpunkt der Geburt keine Partnerschaft bestand. D.h. nur bei 17 % der nichtehelich geborenen Kindern erfolgte die Trennung der Eltern bereits während der Schwangerschaft, die Eltern sind also im Zeitpunkt der Geburt zusammen - der nichteheliche Vater, der bei der Geburt also schon deshalb von der praktischen Sorge und dem Sich-ums-Kind-Kümmern ausgeschlossen ist, weil er nicht mit Mutter und Kind zusammen lebt, wäre also eher die Ausnahme als die Regel. Dauerhaft mit Mutter und Kind zusammengelebt haben dann die nichtehelichen Väter zu 24 %.''****

Das scheint mir eine Milchmädchenrechnung zu sein. Aus der Zahl 17% nicht partnerschaftlicher
Eltern geht andererseits nicht hervor, daß die übrigen partnerschaftlichen Eltern zusammenleben.
Und die ''dauerhaft mit Mutter und Kind zusammenlebenden'' 24% Väter sind weniger als ein Viertel,
nicht gerade viel, nicht wahr, zumal sich fragt, welcher Zeithorizont für ''nicht dauerhaft'' angenommen wurde.
Und Deine Studie ist 8 Jahre alt. In der Zeit ist die Unehelichen-Geburtenrate um fast 100% gestiegen!! Und der Anteil der losen/nicht (mehr) existierenden Partnerschaften unverheirateter Eltern
nimmt etwa ebenso zu wie die Unehelichen-Geburtenrate!: etwa um 2% per anno.



****''Wenn 83 % der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt in einer Partnerschaft gelebt haben, dann gab es doch in der Mehrzahl der Fälle die Vor-Trennungs-Situation, in der die praktische Verantwortung für Kind(er) und Haushalt zwischen den nicht mit einander verheirateten Eltern geteilt werden musste, und in der Mehrzahl der Fälle macht der Fragebogen dann doch Sinn, oder? Und nur damit zu argumentieren, dass die Mehrzahl der Väter (meinetwegen über 95 %) in solchen Familienkonstellationen kein gemeinsames Sorgerecht hatten, rechtfertigt es in meinen Augen immer noch nicht, den Fragebogen aus diesem Grund als "einen Witz" zu bezeichnen bzw. von "allenfalls unzutreffende Schlußfolgerungen", die "evtl. triumphal auf 'alle Väter' übertragen werden sollen" zu sprechen, und dies als "nicht der fairste Stil" zu bezeichnen.''****

Wie geschrieben, es ist nicht klar, ob die partnerschaftlichen Eltern überhaupt tatsächlich zusammenlebten und wie sie die Kindersorge aufgeteilt hatten. Zudem ist nicht klar, wie die Verteilung der elterlichen Sorge tatsächlich war. Der prozentuale Absturz von 83 auf 24% ist übrigens eine
beachtliche Zahl, die genauer unter die Lupe genommen werden müßte, aber keinesfalls irgendwelche Schlußfolgerungen in Deinem Sinne erlauben, ich denke sogar, daß sie eher meinen
Schlußfolgerungen zuneigen:-)



****''Wenn 83 % der Väter im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter zusammen gewesen sind, hatten sie doch eine Chance, sich als Vater zu engagieren und aus diesem Engagement heraus der Mutter zu beweisen, dass sie "gute Väter" sein wollen - so dass die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen kann bzw. beide Elternteile dies gemeinsam beantragen. Und genau greift der Fragenkatalog doch... andererseits - die Bereitschaft der Mutter, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen, ist sicherlich deutlich geringer, wenn sie sich schon in der Beziehung vom Vater allein gelassen fühlte, was Kinder und Haushalt betrifft, oder?!? Und wenn sie sich in der gemeinsamen Zeit als gute, engagierte Väter gezeigt haben - hätte Frau doch Interesse daran, dies zu ihrer eigenen Entlastung auch nach der Trennung zu ermöglichen, oder?''****

In Deiner Argumentationskette sind gleich mehrere Fehler, sorry, das bemängeln zu müssen.
1. ist, wie gesagt, nicht klar, ob die partnerschaftlichen Eltern tatsächlich zusammenlebten
2. ist nicht klar, wieviele Väter denn nun wirklich Mitinhaber elterlicher Sorge waren
3. ist unklar, wie und wie einvernehmlich die Kinderfürsorge geregelt war
4. die Zustimmungsbereitschaft der Mütter zu gemeinsamer elterlicher Sorge ist kein (zulässiger) Indikator für die tatsächlich von den Vätern erbrachte 'Sorgeleistung', denn vermutete/unterstellte
Beurteilungskompetenz ist nie Ersatz für Fakten!


****''Aber wahrscheinlich bist Du generell der Meinung, dass Väter, die "sorg-los" sind mangels gemeinsamen Sorgerechts, sich schon deshalb auch schon während einer Beziehung nicht engagieren, weil ihnen bewusst ist, wie leicht ihnen die Mutter im Trennungsfall das Kind "wegnehmen" kann... Irgendwie glaube ich allerdings nicht, dass die formalrechtliche Situation so massiv das emotionale Verhalten von Menschen beeinflusst. Oder warum brechen (lt. mehreren Statistiken, die ich im I-Net gefunden habe) 60 % der geschiedenen Väter den Kontakt zu ihren Kindern ab, obwohl bei Scheidung das gemeinsame Sorgerecht eindeutig die Regel ist? Nur weil die Mutter gegen die Väter "intrigiert"?? In 60 % der Fälle??? Wenn es da nicht hilft, dass der Vater sorgeberechtigt und -verpflichtet und damit eben nicht "sorg-los" ist, und er sich trotzdem zu oft "sorg-los" verhält, wieso sollen da die gleichen Rechte für nichteheliche Väter dazu beitragen, dass diese deswegen "bessere" Väter werden? ''****

Wenn Du nun die Bedeutung einer ''formalrechtlichen Situation'' anzweifelst, dann frage ich 1., warum es sie dann überhaupt gibt und 2., warum so viele (fast alle :-)) Mütter hier im Forum so darauf pochen, sie so zu halten wie derzeit.
Die Selbstachtungsverluste geschiedener Väter sind ein ganz anderer Kindernähefaktor im Zusammenhang mit rollenkonformen ehelichen Nachtrennungsvätern. Hier kommen ja auch noch andere Faktoren trennungsbedingter Sozialabstiege durch hohe Unterhaltsverpflichtungen und Gefährdungen durch Arbeitslosigkeit hinzu, siehe Veröffentlichungen und Untersuchungen von Prof. Amendt.



****''Ich denke, das Problem liegt nicht so sehr in den formalen Rechten (wenn ein nichtehelicher Vater seine Rechte wahrnehmen will - und das wichtigste ist doch das Umgangsrecht!), dann stehen ihm dabei durchaus juristische Möglichkeiten offen, und auch wenn ein rechtliches "Ungleichgewicht" zwischen nichtehelichen Mütter und Väter kaum bestritten werden kann, so ist ein nichtehelicher Vater deswegen doch nicht gleich rechtlos! Ich denke, das Problem liegt nicht so sehr in den formalen Rechten, sondern auf einem ganz anderen Gebiet - und auf genau dieses Gebiet zielt Rios Fragebogen: Laut einer im Dezember 1998 veröffentlichten Statistik der Hauptstadt Berlin wenden deutsche Väter pro Tag nur eine halbe Stunde für den Umgang mit ihren Kindern auf. Die meisten Mütter empfinden wahrscheinlich genau das als "ungerecht", und fühlen sich von den Vätern in praktischen Belangen (und um genau die ging es in dem Fragebogen) allein gelassen. Die meiste "praktische Arbeit" etc. bleibt demnach also faktisch an den Müttern hängen, egal, wie es um das Sorgerecht steht. Mit einer halben Stunde pro Kind ist es doch nie und nimmer getan - und wenn die Väter an diesem Punkt den Müttern nicht das Gefühl geben, sich um die Kinder auch wirklich kümmern zu wollen, warum sollten die Mütter dann einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen? ''****

Nein, das ist schlicht falsch! Ein ue Vater hat effektiv überhaupt nicht das Recht, seine Mitbetreuung des Kindes aus eigener Rechtskraft durchzusetzen. Ohne diese Recht wird er (z.B. gerechnet auf 1000 Väter) überhaupt nicht auf die Idee kommen, sowas zu wollen, und wenn, wird er nach einem Besuch beim RA schnellst Besseren belehrt. Ein ''Umgangsrecht'' ist doch ein Notrecht für getrennte
Väter und kein Äquivalent für Mitbetreuung. Und bis Du als Vater in Deutschland ein Umgangsrecht
durchgesetzt hast, vergehen bisweilen Jahre, bisweilen gelingt es überhaupt nicht, bisweilen bekommst du als Vater ein Umgangsrecht von paar Std. alle 2 Wochen, im von Dir angeführten Jahr
1998 hatten ue Väter vor dem 1. Juli überhaupt kein Umgangsrecht.
Und Deine Behauptung, ue Väter seien nicht ''gleich rechtlos'', weil sie ja ein ''Umgangsrecht'' hätten,
zeigt doch, was für Almosen Du als ''Recht'' erklärst - ein typisches Phänomen übrigens bei 'Mächtigen' (AlleinsorgeinhaberInnen), ein Minirechtlein als Kompensation für Un-Recht hinzustellen!




****''Klar, es gibt ein formalrechtliches Ungleichgewicht, aber es gibt auch ein faktisches Ungleichgewicht - und das eine bedingt das andere, denke ich!''****

Das ''Ungleichgewicht'' stellt eine Diskriminierung, und ich wiederhole mich, eine objektive Herabsetzung, Kränkung und Verletzung dar. Und Dein Eintreten für eine Beibehaltung dieses
so von Dir herabgespielten ''formalrechtlichen Ungleichgewichtes'' zeigt doch deutlich, daß Du mit zwei Zungen argumentierst: im Zu- Gebenden einer elterlichen Mitsorge erscheint das ''formalrechtliche Ungleichgewicht'' ungeheuerlich und deutlichst zu verteidigen, für die ue Väter aber soll es eine (läppische) Formalie sein.
MfG Richie

 
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