Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rio am 29.05.2005, 11:11 Uhr

Beispiele und Verallgemeinerungen

Hi Richie,

nach einem Höllentag gestern bin ich nun wieder hier.


"......lassen sich nur in einem erweiterten Zusammenhang in Interview-Manier erfassen, evtl. itemisieren und auf gewisse ja-nein - Standards bereinigen"

Hallo, Erde an Richie! Ich bin nicht das Allensbach-Institut. Ich wollte hier auch keine valide Daten für eine Diplomprüfung oder Ähnliches erlangen.
Aber für einen Anhaltspunkt zum Nachdenken reicht es schon, finde ich. Und mehr sollte es auch gar nicht sein.

Was sagst du denn zu des Pudels Kern? Dem Grundsatz gleiche Rechte- gleiche Pflichten.


"Außerdem denke ich, ich schrieb es schon einmal, daß Eheleute eine ganz andere Klientel sind als unverheiratete Eltern."

Du hattest in deinem vorigen Post schon geschrieben, dass es hier ja um die Unverheirateten ginge. Wie kommst du darauf? Meine Fragen richteten sich an getrennt lebende Mütter, die vormals mit dem Vater der Kinder zusammengelebt haben, egal ob verheiratet oder nicht.

Und der liegt mit schon seit deinem ersten Post auf der Zunge: seit wann bist du denn eine Mutter?
Nee, nee, war nicht ernst gemeint. Ich weiss schon, freies Forum für freie Väter, wie die alte ADAC-Forderung *g*

Viele Grüsse,
Rio

 
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