Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 29.05.2005, 22:32 Uhr

diffus

Hallo Leena,

ich denke, daß dieser Fragenkatalog ein sehr vager Anhaltspunkt für irgendwelches väterliches Sorgeverhalten
darstellt, zumal unter dem Verweis auf ein hier angeblich 'vehement' gefordertes gemeinsames Sorgerecht (für nach § 1626a apriori sorglose Väter).

Die überwiegende Zahl der ue Väter (>95%) hat geburtsnah überhaupt keine Pflicht und kein Recht auf elterliche Sorge. Für die ist der Fragenkatalog ohnehin hinfällig, und demnach ist es ein Witz, betreffs mal gerade 5% solcher Väter einen 'Fragenkatalog'
zu basteln :-)
Der Fragenkatalog legt allenfalls unzutreffende Schlußfolgerungen nahe,
die dann evtl. triumphal auf 'alle Väter' übertragen werden sollen.
Nicht der fairste Stil jedenfalls, imho.

MfG Richie

 
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