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Geschrieben von goldstar1 am 19.05.2014, 15:19 Uhr

Seniorin ins Altenheim abgeschoben, geht das einfach so?

Das wurde hier schon geschrieben und ich schreibe es auch: das A und O ist die Geschäftsfähigkeit. Diese wird von einem Psychiater im Krankenhaus festgestellt. Wenn eine Person aus psychiatrischer Sicht als nicht geschäftsfähig eingestuft wird, wird eine gesetzliche Betreuung in die Wege geleitet. Wenn der Betreuer/Arzt/Psychiater eine Selbst - und Fremdgefährdung feststellt, muss man, wenn die Seniorin die Einrichtung wo sie sich befindet verlässt (Heim, Krankenhaus) die Polizei einschalten , um nach ihr zu suchen.

Wenn sie geschäftsfähig ist, kann sie tun was sie will.

 
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