Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Johanna3 am 05.06.2019, 18:41 Uhr

Selbstverständlich

existiert auch in anderen Berufen eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Aber eben keine "ärztliche Schweigepflicht".

"Daß dt. Patienten ihre Mittelchen so genau kennen, daß sie beurteilen können, welche Dosis sich mit der eines anderen Medikaments vetrrägt, wann beides oder noch mehr am besten udn verträglichsten wie eingeommen wird etc., das halte ich für ausgeschlossen."

In vielen Fällen ist es durchaus möglich. Steht doch in der Packungsbeilage explizit, welche Mittel gemieden werden sollten. Oft ist es für Laien nicht klar ersichtlich, ob man bestimmte Mittel kombinieren darf. Oft aber auch schon.

Es steht auch drin, dass bei Unsicherheiten oder vor der gleichzeitigen Einnahme von x und y der Arzt oder Apotheker zu befragen sei.

Würde ich natürlich tun. Aber dabei bleiben, dass es den Apotheker nichts angeht. Und lieber meinen Arzt befragen, den ich in dieser Hinsicht für bewanderter halte als Apotheker.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.