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Geschrieben von drosera am 03.06.2019, 19:46 Uhr

elektronische Patientenakten

Zu der ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die gesammelten Gesundheitsdaten auf der zentralen Plattform wirtschaftlich verwertet werden sollen - das Gesetz ist von 2017.
Sprich: in Zukunft dürfen sich z.
B. Forscher oder Versicherungsunternehmen anonymisierte Datenmengen kaufen
Und wie gut das mit dem Anonymisieren klappt, haben ja vor ein paar Jahren die süddeutschen Apotheken vorgeführt.
Die Briten haben das schon früher gemacht, bis sie dann einen Untersuchungsausschuss an der Backe hatten. Unschöne Erkenntnisse daraus: die Anonymisierung war nicht sicher genug, wenn man zugleich nicht-anonymisierte Daten hatte (z.B. Daten einer Kfz-Versicherung daneben legte), die Regierung hatte auch etwas die Übersicht verloren, an wen sie welche Daten verkauft hatte ...

 
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