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Geschrieben von Lauch1 am 02.06.2019, 21:57 Uhr

elektronische Patientenakten

Um bei deinem Beispiel zu bleiben:
„Im Rahmen der elektronischen Gesundheitsakte hat der Patient die Möglichkeit den Zugriff zu seinen Dokumenten generell zu sperren. Dies kann schon vor Einführung von ELGA bei bestimmten Ombudsstellen bekanntgegeben werden (ab 2014).
Im elektronischen System ELGA besteht die Möglichkeit nur einzelnen Ärzten Zugriff auf bestimmte Dokumente zu gewähren oder den Zugang zu einzelnen Befunden generell für alle zu sperren. Informationen über den Stand der Umsetzung sowie Anlaufstellen, finden sich unter..,“
http://www.alkoholohneschatten.at/alkohol-in-osterreich/datensicherheit-patienteninformation/

 
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