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Geschrieben von cube am 13.04.2018, 14:15 Uhr

Nein,

Es ist keine unterlassene Hilfeleistung. Der Taxifahrer hat sich zwar unmöglich verhalten, aber unterlassene Hilfeleistung wäre wenn du zB blutend und das auch für ihn deutlich sichtbar am Straßenrand gestanden hättest und er fährt an dir vorbei. Und selbst dann auch nur mit viel gutem Willen, da du nicht so hilflos warst, nochmals zu telefonieren und auch nicht in einer gottverlassenen Gegend hilflos am Boden gelegen hast. Das Taxiunternehmen selbst hat lediglich deinen Auftrag abgelehnt und konnte ebenfalls nicht den Eindruck haben, sie wären deine einzige Hoffnung bzw. Können davon ausgehen, saß bei einem echten Notfall die 112 gewählt würde. Sorry, ärgerlich aber keine unterlassene Hilfeleistung.

 
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