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von Leena  am 13.04.2018, 14:56 Uhr

Brainstorming zum Thema unterlassene Hilfeleistung

Ich glaube nicht, dass Du mit "unterlassener Hilfeleistung" Erfolg haben dürftest. Schau mal z.B. hier, da ist das eigentlich ganz gut erklärt:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/zur-strafbarkeit-der-unterlassenen-hilfeleistung_204_198500.html

Mit der "Beförderungspflicht" könntest Du tatsächlich eher weiterkommen, je nach Umständen des Einzelfalles.

 
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