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Geschrieben von cube am 13.04.2018, 16:10 Uhr

Gesetzliche Grundlage

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Eine Not, in der unbedingte Hilfe von Dritten erforderlich gewesen wäre, war in deiner Situation nicht vorhanden.
Wenn du dies so gesehen hast, hättest du den Notarzt anrufen müssen.
Ein Taxi zu rufen bedeutet eher, daß du - aus welchen Gründen auch immer - zwar nicht selbst fahren kannst/willst, impliziert jedoch auch, daß kein Notfall vorliegt. Taxi bedeutet warten - ein Notfall schließt aber aus, daß Zeit zum Abwarten ist.

Du selbst hast dich nicht als Notfall im Sinne von 112 anrufen eingeschätzt - warum sollten es dann andere tun?

 
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