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von dhana  am 14.04.2018, 10:18 Uhr

du schmeisst da 2 Themen durcheinander

Hallo,

Unterlassene Hilfeleistung ist es nicht, das haben dir ja die anderen schon ausreichend erklärt.

Was du klären kannst ist § 13 BoKraft.
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
§ 13 Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.

Einfach ablehnen darf ein Taxi-Unternehmen nämlich auch nicht - solange du oder dein Gepäck nicht die Verkehrssicherheit des Taxis/Taxifahreres gefährdest.
Sprich wenn du einen bissigen Hund dabei hattest, darf der Taxifahrer ablehnen, oder wenn du lange Gepäckstücke dabei hast, die nicht ins Auto passen.
Oder wenn du so betrunken warst, das du im Auto randalierst...

Also beiss dich mal nicht auf die unterlassene Hilfeleistung fest - wenn du ein medizinischer Notfall warst, der nicht warten kann, dann rufe den Rettungsdienst, dafür ist er da.

Gruß Dhana

 
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