Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Felica am 13.04.2018, 19:39 Uhr

Du kapierst es einfach nicht

Eigentlich verstehst du es nicht.

Woher wusste der Taxifahrer zB das es kein Notfall war? Das die Frau die da winkend auf der Straße stand und die er beinah umgefahren hat nicht zufälligerweise eine andere Passantin ist oder eine Nachbarin die zufälligerweise mitbekommen hat das die Dame die angerufen hat doch plötzlich zusammen gebrochen ist?

Um das zu wissen und einschätzen zu können Notfall oder nicht, hätte er halten müssen und nachfragen. Und dann hätte er gegebenenfalls den RTW rufen müssen. es soll immer noch Leute geben die kein Handy haben und die dann in solch einen Fall versuchen andere anzuhalten in der Hoffnung das sie helfen können. In dem Falle müsste er sich sogar wirklich den Vorwurf gefallen lassen unterlassene Hilfeleistung.

Jemand der einen RTW benötigt ist in vielen Fällen nicht selbst in der Lage das zu machen. So wie ich die TE verstanden habe hat sie beim ersten Anruf auch nur darauf hingewiesen das sie in die Notaufnahme muss wegen eines Notfalls. Das könnte auch bedeuten das ihr Kind, ihr Mann dort eingeliefert worden ist und sie jetzt schnell dahin will. Erst später hat sie wohl gesagt das sie den Notfall hat. Nur blöde das der Taxifahrer vorher schon keine Anstalten machte da mal sich zu bemühen. Spätestens dann hätte man aber auch bei der Zentrale schalten müssen und einen RTW schicken sollen. Oder den Taxifahrer bitten sollen wenn er schon da ist der armen Frau gerade zur Hilfe zu kommen um den RTW zu holen. Auch der Hinweiß, dann solle man bitte selbst einen RTW anrufen wenn man so weit fit ist da an der Straße zu stehen wäre besser gewesen.

Dran ist er jetzt eh, weil Ordnungswidrigkeit. Ein einfaches anhalten, nachfragen hätte das vermeiden können.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.