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Geschrieben von Falbala am 13.04.2018, 16:00 Uhr

FAZIT an alle

"wenn der Fahrgast verletzt ist und stark blutet: Die damit verbundene Ansteckungsgefahr für andere Pkw-Insassen samt Fahrer kann die Ablehnung einer Beförderung rechtfertigen."
Aber unterlassene Hilfeleistung kann nur angeprangert werden, wenn Du als potentieller Fahrgast auf der Straße halb verblutet und dem Tode nah warst. Was offensichtlich nicht der Fall war, wenn Du dem Fahrer noch winken und telefonieren kannst.
Das kam in der Taxizentrale vielleicht so hysterisch rüber, wie es hier bei mir ankommt. Entweder ist ein rtw nicht nötig oder doch. Stell Dir vor, Du hättest ein gesundheitliches Problem im Taxi gehabt, und der Fahrer nicht viel Ahnung von erster Hilfe, oder wendet sie falsch an? Toller Gedanke, oder?

 
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