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Geschrieben von Steffi528 am 27.10.2011, 15:06 Uhr

maskenmann- gerichtsverfahren; welche strafe würdet ihr verhängen?

Lebenslänglich ohne Aussicht auf früherer Haftentlassung, also volle 25 Jahre, es ist Mord aus niederen Beweggründen.
Eventuell im Anschluss die Sicherheitsverwahrung, ins Urteil packen würde ich es.

 
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