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Geschrieben von shinead am 27.10.2011, 9:14 Uhr

maskenmann- gerichtsverfahren; welche strafe würdet ihr verhängen?

Ich würde jetzt mal von lebenslänglich mit eventuell anschließender Sicherungsverwahrung ausgehen.

Rachegefühle - das ist etwas für Betroffene. Die dürfen das haben. Ich würde NIEMALS einem Opfer bzw. seinen Angehörigen diese Gefühle verneinen. Ich habe auch größten Respekt vor Marianne Bachmeier, die ja bekanntlich den Mörder ihrer Tochter erschossen hat. Eine m.E. nachvollziehbare Tat!

ABER:
Der Staat als Judikative darf diese Gefühle nicht entwickeln. Die Tat muss sachlich abstrahiert werden und ein entsprechendes Strafmaß gefunden werden. Das ist für die Richter auch nicht immer leicht. Auch die haben da häufig zwei Herzen in der Brust schlagen, müssen sich aber auf die Sachverhalte konzentrieren.

Grundsätzlich ist es so, dass man den Tod eines Kindes (und anderer Opfer) nicht sühnen, wieder gut machen oder entschuldigen kann. Es gibt keine Wiedergutmachung. Die Schmerzen, der Verlust, das Leid - das alles bleibt. Egal ob der Täter einen grauenvollen Tod erleidet oder nach 15 Jahren wieder frei kommt.
Die Hinterbliebenen müssen versuchen mit dem Leid zu leben. Dabei lernen sie (häufig mit professioneller Hilfe), ihr Leid von der Rache abzukoppeln. Nicht, damit es dem Täter besser geht, sondern, damit sie mit dem großen Verlust Leben lernen.

 
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