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Geschrieben von Sternchen04 am 26.10.2011, 16:43 Uhr

Private Zahnzusatzversicherung - muß ich mich vorher melden

Hallo,

ich habe ja schon vor ein paar Tagen geschrieben, daß mir vier Zähne überkront werden müssen. Nun war ich heute beim ZA und er wird mir einen Heil- und Kostenplan erstellen.

Meine Frage: Ich habe eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Reicht es, wenn ich denen den HKP zusende oder muß ich vorher anrufen und Bescheid sagen, daß da was an sie unterwegs ist?

Wenn ich anrufen muß, reicht es einfach, wenn ich sie über die Behandlung informiere - können die mir auch am Telefon gleich sagen, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden?

Habe leider vergessen, den ZA selbst zu fragen.

Danke schon mal und liebe Grüße
Sabine

 
7 Antworten:

Re: Private Zahnzusatzversicherung - muß ich mich vorher melden

Antwort von vallie am 26.10.2011, 16:49 Uhr

bei meiner versicherung bekomme ich 50% der gesamtkosten ersetzt. nach abgeschlossener behandlung schicke ich den heil- und kostenplan und die rechnung vom zahnarzt über den gesamten eigenanteil ein und bekomme dann das geld.

der zahnarzt weiß das nicht, was in deiner versicherungspolice steht.

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@vallie

Antwort von Sternchen04 am 26.10.2011, 17:04 Uhr

Gesamtkosten heißt, das was unterm Strich auf dem HKP steht.

Mein ZA hat mal einen HKP aufgestellt (vorab quasi, um mal ungefähr durchzurechnen). Da stand ein Betrag von 1.100,- Euro. Regelleistung der KV schon mitberechnet. Ich müßte also, ohne Zahnzusatzversicherung diesen Betrag zahlen. Jetzt steht in meiner Police:

Denn bei Zahnersatz (einschließlich Implantate) und Inlays erhalten Sie zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer 85% der erstattungsfähigen Aufwendungen – das ist in der Regel der Rechnungsbetrag. Ihre Eigenbeteiligung beträgt also nicht mehr als 15% der erstattungsfähigen Aufwendungen.

Wie würde das in meinem Fall gerechnet werden? Weißt du das zufällig?

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Re: @vallie

Antwort von vallie am 26.10.2011, 17:30 Uhr

nein, tut mir leid, mit diesen bezeichnungen der versicherung kenne ich mich nicht aus.
bei mir sind es 50% vom gesamtbetrag, also auch das inkl was die gkv bezahlt.
so hat mir das mein agent für blonde erklärt und das ist auch das maximale, was die zahnzusatz der debeka anbietet.

aber wir haben hier im forum ein paar versicherungsfachleute, da bekommst du sicher noch antwort!

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Re: @vallie

Antwort von J+L am 26.10.2011, 18:51 Uhr

hallo,
also ich bin bei der css und die wollen vorher der hukp haben und die geben mir dann acuh bescheid, ob oder ob sie es nicht bezahlen, nur bei notfällen kann man es gleich machen lassen-ist es ja bei dir nicht.

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Re: Private Zahnzusatzversicherung - muß ich mich vorher melden

Antwort von vonnywalker am 27.10.2011, 6:46 Uhr

Also anrufen brauchst du da vorher nicht, denn mit dem nun neu entstandenen Wissen, dass ein HKP per Post unterwegs an die ZZV ist, kann selbige noch rein gar nichts anfangen.
Der allererste und richtige Weg wäre, den HKP von der eigenen gesetzlichen KV genehmigen zu lassen (Bonusheft in Kopie beilegen!). Du hast in der Zwischenzeit die Möglichkeit, deine Versicherungspolice der ZZV zu studieren. Wenn dort steht, dass sie vorab den HKP sehen möchten, schickst du das dann das bereits durch die GKV genehmigte Schriftstück an deine ZZV und harrst der Dinge, die da kommen.

V.

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Re: @vallie

Antwort von wassermann63 am 27.10.2011, 15:35 Uhr

Bin auch gerade beim ausbaldowern von HKP, Bonusheftrabattaktionen & Co. und bräuchte ebenfalls einen Agenten für Blonde :-))))

Blond bin ich ja schon selbst, aber irgendwie hapert's an Agenten. Macht nix, muss ich mich halt bei meiner KV durchtefelonieren.

Wenn's schee macht.....

Sorry für sinnlos-reinschwätz-posting, aber mir war gerade danach.

Habe nämlich soeben erst festgestellt, dass der gestrige Friseurbesuch (also Friseuse bei uns im Haus) dann doch nicht sooooo der Burner war, wie ich das ohne Spiegel während des Schnippelns mir eigentlich vorgestellt hatte. Vor allem, nachdem ich zuvor wortreich, detailliert und explizit erklärt hatte, warum und wieso ich nur einen angedeuteten (!) Haarspitzenschnitt will und irgendwann die ersten LOCKEN AM STÜCK auf dem Boden landeten.

Macht auch nix. Wächst ja alles nach - in den nächsten Jahrzehnten...


SOIIIFZ

vallie, wir reden bei Gelegenheit nochmal über - du weißt schon was, gell?!?


LG
JAcky

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Re: @Sternchen

Antwort von Ameise am 27.10.2011, 23:18 Uhr

Hi,

normalerweise steht genau in den Versicherungsbedingungen, ob Du vorher etwas einreichen musst. Bei meinem Versicherer muss ich nur bei Implantaten etwas vorher einreichen, ansonsten eben nach der Behandlung die Rechnung. Da musst Du bei Dir nachlesen, wie es da geregelt ist.

Nun zu den Angaben bei Deiner Versicherung.

"Denn bei Zahnersatz (einschließlich Implantate) und Inlays erhalten Sie zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer 85% der erstattungsfähigen Aufwendungen – das ist in der Regel der Rechnungsbetrag. Ihre Eigenbeteiligung beträgt also nicht mehr als 15% der erstattungsfähigen Aufwendungen."

In den Versicherungsbedingungen sind jeweils die "erstattungsfähigen Aufwendungen" definiert. Die Versicherung akzeptiert dadurch die Kosten für bestimmte Zahnbehandlungen bis zu einem definierten Höchstsatz. Liegen die Kosten aber vielleicht darüber, weil der Eingriff sehr kompliziert war, dann wird nicht der gesamte Betrag erstattet, sondern nur eben bis zu dem Höchstsatz - oft ist das maximal das 3,5fache

Auf dem HKP gibt der Arzt diesen Faktor auch schon an.

vereinfachtes Beispiel:

-> eine neue Krone
-> Kosten 1000 Euro
-> Festzuschuß GKV 500 Euro

Hier liegt eine "Regelleistung" vor, also keine besonderen Schwierigkeiten bei der Kronenversorgung. In diesem Fall sind die erstattungsfähigen Aufwendungen gleich dem Rechnungsbetrag = 1000 EURO. Die Zusatzversicherung würde 85% von 1.000 EUR, abzüglich des Festzuschusses zahlen = 350 EUR.
->
350 EUR Leistung Zusatzversicherung
500 EUR Festzuschuss GKV
150 EUR Eigenanteil
1.000 EUR Rechnungsbetrag

Beispiel 2:
gleiches wie oben, nur die Kronenversorgung hat Probleme gemacht und der Arzt rechnet den 5-fachen Satz ab - akzeptiert wird aber nur maximal der 3,5-fache Satz:

-> eine neue Krone
-> eigentliche Kosten 1000 Euro, aber aufgrund Probleme wird das 5-fache angesetzt = 5000 Euro
-> Festzuschuß GKV 500 Euro (die gehen nur von einer Regelversorgung aus)
-> Zusatzversicherer akzeptiert nur maximal das 3,5-fache = 3500 Euro

daraus ergibt sich folgende Berechnung des Eigenanteils:

2475 EUR Leistung Zusatzversicherung (85 % von 3500 abzgl. 500 Festzuschuss)
500 EUR Festzuschuss GKV
2025 EUR Eigenanteil
5.000 EUR Rechnungsbetrag

Hilft das?

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