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von Leena  am 05.06.2011, 16:04 Uhr

Interessant.....

"Vergehen am Kind"...

In über 40 % der deutschen Bundesländer wäre er mit seinem Geburtsdatum schulpflichtig, und wenn wir ihn, ohne dass er zurückgestellt würde, NICHT in die Schule schicken würden, wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Aber in den anderen 56 % der Bundesländer ist es grundsätzlich ein "Vergehen am Kind", wenn man es einschulen lassen möchte. *seufz*

Es BRINGT doch nichts, mit Allgemeinsätzen zu argumentieren, jedes Kind ist anders, da kann man doch gar nicht pauschal sagen, die Einschulung von Kann-Kindern sei ein "Vergehen am Kind".

Es war mir ehrlich nicht bewusst, dass dieses Thema offenbar so ein Minenfeld ist... *puh*

 
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