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Geschrieben von Bengelengelmama am 04.06.2011, 12:39 Uhr

Sorgerechtsverfügung für den Todesfall

muss ich sie zwingend von einem Notar beglaubigen lassen, oder reicht es wenn ich sie irgendwo (bei guten Freunden) hinterlege?

 
8 Antworten:

Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall

Antwort von Idamama am 04.06.2011, 12:49 Uhr

Meine Freundin hat das alles mit ihrer Schwester notariell festgelegt. Ich denke das ist notwendig, wie auch bei einer Generalvollmacht für die älter werdenden Eltern, wenn sie anfangen senil zu werden.
Gruß Idamama

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Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall

Antwort von veralynn am 04.06.2011, 12:54 Uhr

hi

auch wenn du es notariell beglaubigen lässt, ist es nicht sicher, dass das dann auch geht. die ämter entscheiden, wo die kinder am besten aufgehoben sind. wenn die ämter der meinung sind, die betreffenden personen sind nicht geeignet, bringt auch eine belaubigung nichts.

lg v.

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auch nicht wenn

Antwort von Bengelengelmama am 04.06.2011, 13:04 Uhr

Gründe für und wider eine Entscheidung genannt werden? Und die Kinder sich dafür entscheiden?
Das ist doch sch****!

Da wird mir Angst und Bange, wenn ich dran denke sie könnten zu meinen Eltern gesteckt werden

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Re: auch nicht wenn

Antwort von veralynn am 04.06.2011, 13:18 Uhr

ich weiss es nicht genau. ich weiss nur, dass es echt schwierig ist, jemanden zu ernennen. was, wenn die betreffende person/familie bis dahin nach usa ausgewandert ist? od. arbeitslos? krank, invalide? dann bringt auch eine beglaubigung nichts.

ich hätte gerne, dass meine kinder dann zum schwager kommen. aber niemand weiss, ob mein schwager dann auch bereit dazu ist. vielleicht ist er bis dahin wieder single? muss alimente zahlen, hat keine zeit, weil er arbeitet? ich finde, man darf niemanden in die verpflichtung nehmen. ich vertraue darauf, dass die ämter unsere 3 gut unter bringen würden. und ich vertraue auf die paten der kinder, dass die auch dafür sorgen, dass es ihnen trotzallem gut geht (so gut wie es eben möglich ist, wenn die eltern versterben). aber verpflichten möchte ich niemanden, auch die paten nicht. weil das leben halt nicht planbar ist.


lg

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Re: auch nicht wenn

Antwort von Jana2 am 04.06.2011, 13:22 Uhr

Ich hoffe schon, dass der eigene Wille berücksichtigt wird!

Ich hörte, wenn so eine Verfügung da ist, wird ihr i.d.R. entsprochen, es sei denn, etwas spräche dagegen!

Unsere Kinder kommen zu meiner Zwillingsschwester, das ist allen klar!
Allerdings ist es ja nicht so wahrscheinlich, dass nun ausgerechnet mein Mann UND ich verunglücken, an Krebs sterben oder sonstwas!

Wenn ihr was passiert, ist es nicht so ganz klar, da der Vater 200km weit weg wohnt (sich aber vorbildlich kümmert!).
Allerdings ist er beruflich stark eingebunden und die Hälfte des Monats auswärts unterwegs.
Da wären sie aus ihrem Umfeld rausgerissen UND hätten noch dazu völig fremde Menschen, die sich um sie kümmerten! DAS kann ich mir so überhaupt nicht vorstellen, dass das gut sein kann! Und den Job aufgeben, würde mein Ex-Schwager auch nicht.

Schule, Freunde, alles hier.
Unsere Kinder gehen zusammen in die Schule, sind sehr eng miteinander - wir sind grad auf der Suche nach einem gemeinsamen Haus...
Ich hoffe, dass sie bei uns bleiben, wenn meinem Schwesterherz irgendetwas zustösst (Gott bewahre!!!)

Die Kinder kämen ja erstmal zu den anderen, so schnell werden sie bestimmt auch nicht "weggeholt". Keine Ahnung, ich hoffe da einfach mal auf den gesunden Menschenverstand!

Zumal im Falle eines Falles unsere Kinder (also meine und die meiner Schwester) auch in ihrem Umfeld bleiben können, Wohnung.Freunde, Großeltern etc. bleiben.

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Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall

Antwort von SelinaMama am 04.06.2011, 14:01 Uhr

Hallo,

diese Verfügung MUSS notariell beglaubigt sein. Wir haben dies vor 2 Jahren gemacht, bevor wir nach Dänemark ausgewandert sind.

Im gleichen Zug haben wir eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, dass Lebenshaltungskosten, Ausbildung und Führerschein abgedeckt sind.

Meine Tochter soll im Falle der Fälle zu meiner Freundin und mein Schwager überwacht das Finanzielle.

Aber ohne notariell beglaubigtes Schriftstück wäre es nichts wert.

Lg. SelinaMama

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Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall

Antwort von tweety76 am 04.06.2011, 19:46 Uhr

Schau mal ich hatte das mal die Rechtsexpertin geftragt

http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm
id=79300&suche=tweety&seite=1#start

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Klasse!

Antwort von Bengelengelmama am 04.06.2011, 21:34 Uhr

link funzt zwar nicht, aber ich habs gefunden.

Vielen Dank, hat mir viel weiter geholfen.

Klar wir haben auch ein Expertenforum, daran habe ich gar nicht gedacht.


vG
DAny

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