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Geschrieben von cube am 16.05.2018, 14:50 Uhr

Das Problem des KiGas

ist, sie dürfen natürlich keine Gewalt anwenden. Wenn sich euer Sohn sehr wehrt mit 3,5 Jahren, hat der KiGa kaum eine Chance ihn zu wickeln, ohne ihn gewaltsam festzuhalten. Und jetzt stell dir vor, dabei verletzt er sich, hat einen blauen Fleck oder sonst was - kannst du dir das Fass vorstellen, das die meisten Eltern aufmachen würden? Vor 30 Jahren hätten viele Eltern ihrem Kind dann vermutlich gesagt „selber schuld“ - Gott sei Dank ist das heute nicht mehr so.
Genau so verletzt der KiGa aber seine Fürsorgepflicht, wenn er dich nicht anruft, um ihn abholen zu lassen oder ihn von dir wickeln zu lassen. Du kannst das natürlich ablehnen. Als KiGa würde ich mir das dann von dir schriftlich geben lassen.
Spucken: das mag in gewissem Rahmen ok sein und zeitweise tolerabel. Irgendwann kann der KiGa aber auch durchaus sagen, daß er nicht mehr bereit ist, ein Kind zu betreuen, das mit bereits 3,5 sich nicht sozialkompatibel verhält bzw. keine Anzeichen der Besserung zeigt. Auch Erziehrinnen müssen sich nicht dauerhaft anspucken lassen.

 
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