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Geschrieben von imwesten am 16.05.2018, 16:19 Uhr

Am besten voll kooperieren und notfalls früher abholen

Hallo,

das Problem liegt hier eindeutig beim Kind. Es lässt sich nicht wickeln und ist damit diesbezüglich für die Einrichtung so nicht betreuungsfähig.

Da müssen die Eltern entweder voll kooperien und das Kind solange es Windeln braucht notfalls abholen.

Bei uns würde andernfalls der Kiga - Vertrag gekündigt werden. Da gibt es hier keine Diskussion.

Die Erzieherinnen sind nicht dafür da, ein Kind gegen seinen Willen zu Wickeln - schon gar nicht, wenn das Kind schlägt oder spuckt. Das Kind unter Zwang wickeln ist Erzieherinnen nämlich absolut verboten.

Der Kiag hat daher absolut keine Wahl - entweder abholen oder Vertrag beenden.

 
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