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Geschrieben von like am 21.11.2008, 22:29 Uhr

Also eben doch kein Recht meinerseits und keine Pflicht der Schulen

Hab das jetzt mal soweit durch. Es handelt sich hier um ein KONZEPT, das die Landesregierung aufgestellt hat und die Schulen durch Fördergelder ermuntert, das auch umzusetzen. Es handelt sich weder um eine Verwaltungsvorschrift, noch um eine Rechtsverordnung und schon gar nicht um ein Gesetz, aus dem ich als Mutter einen sujektiven Rechtsanspruch auf Betreuung hätte, wie das z.B. beim Kindertagesbetreuungsgesetz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr in Kindergärten etc. der Fall ist (aber selbst hier gibt es keinen vorgegebenen zeitlichen Rahmen). Was mich sehr verwundert hat, ist der Absatz auf Seite 15 unten links, steht er doch im krassen Widerspruch zu der von dir genannten hohen Zahl an berufstätigen Müttern: "4 % der Grundschulkinder nehmen eine Betreuung in Anspruch".
Die verlässliche Grundschule hält unsere Grundschule weitgehend ein - bis auf solche Ausnahmen wie Übernachtungen mit der Klasse, besondere Feiern etc. Unsere Schulzeiten gehen danach von 8.20 bis 11.50. Aber wer soll bitteschön da halbtags arbeiten? Die Kernzeitbetreuung ( die dann natürlich die Eltern was kostet) gibt es im Moment, die kommt aber Jahr für Jahr nur dann zustande, wenn genügend Anmeldungen ( 4 % nutzen das landesweit???) da sind - vorletztes Jahr also z.B. nicht. Da kann ich mich ja sehr verlässlich wieder um einen Job kümmern.....
Ich glaube auch nicht, dass sich die Lage zum Besseren ändern wird - durch die Wirtschaftskrise ist die Industrie nicht wirklich interessiert, Frauen nach der Erziehungspause wieder zurückzubekommen - müssen sie doch eh genug Arbeitnehmer entlassen. Somit fällt der Druck von dieser Seite auf die Politik wohl ziemlich weg, weitere Schritte in diese Richtung zu machen und das Ganze vielleicht wirklich mal als RECHT der Eltern zu normieren.

 
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