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Geschrieben von emilie.d. am 30.01.2020, 18:33 Uhr

Dafür hättest Du sie anzeigen können.

235 StGB Wäre wohl eingestellt worden, aber Kindesentzug ist es trotzdem.

Ich wäre ausgeflippt und hätte auf Schwiemu erstmal keinen Bock mehr. Allein schon so egoistisch zu sein und ein schalfendes Kind aus dem Bettchen zu nehmen, weil einem grad in den Kopf kommt, spazieren zu gehen mit Enkelchen.

 
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