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Geschrieben von Felica am 30.01.2020, 19:16 Uhr

rechtliche Einordnung Kindesentzug

Weil ja einige meinen das wäre ja nicht so schlimm oder gar strafbar:

Das die Oma zur Familie gehört spielt gar keine Rolle, weil keinerlei Sorgerecht und auch kein Aufenthaltsbestimmungsrecht.

http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/

Da steht im übrigen das die Dauer völlig egal ist. Selbst wenige Minuten reichen

Die Oma wusste wie gesagt ganz genau das es nicht OK ist, sonst hätte sie nämlich gewartet bis die Mutter mit dem Duschen fertig ist. Sie wollte aber genau das nämlich verhindern, das die Mutter ihr den Spaziergang verbietet.Damit hat sie wissentlich der Mutter das Kind aus deren Wirkungskreis entfernt. Da nutzt ein Zettel absolut gar nichts, das wäre bestenfalls noch relevant bei der Frage der Strafe und ob evtl eingestellt wird.

Wäre ja mal interessant ob Fr. Bader das nicht genauso sieht.

 
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