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Geschrieben von cube am 30.01.2020, 17:09 Uhr

Weil ja hier Entführung, Kindesentzug erwähnt wird

Es ist weder das Eine, noch das Andere.
Kindesentzug wäre es, wenn die Mutter vorher klipp und klar gesagt hätte, das sie heute keinen Umgang zwischen Oma und Enkelin möchte und zB einen Spaziergang eben untersagt hat.
Kindesentzug wäre es auch, wenn die Oma entgegen der Ansage der Mutter das Kind zB abends nicht zurück bringt, sondern einfach über Nacht bei sich behält.
Und so weiter ...

Bzgl. Einbruch: nein, Einbruch ist es nicht. Die Oma hatte einen Schüssel. Davon ausgehend, das dieser für Notfälle gedacht ist und eben nicht für ein "kommen und gehen wie man möchte" (also auch ohne Absprache/Ankündigung) wäre es ein unbefugtes Betreten.
Aber im Ernstfall würde das hier sicher keine Konsequenzen haben, da die Oma ja nur sagen muss, sie hätte das wohl falsch verstanden bzw. "sorry, da hab ich gar nicht drüber nachgedacht". Bei einem Vermieter sähe das schon ganz anders aus - aber Oma ...

Das heißt jetzt aber bitte nicht, ich würde hier die Oma verteidigen! Siehe meine Antwort weiter oben.
Aber es ist eben nicht ganz ok, die TE hier noch zusätzlich anzuheizen von wegen die Oma hätte sich sogar strafbar gemacht.

 
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