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Geschrieben von Berlin! am 02.04.2020, 15:10 Uhr

Oh je....

....das klingt böse. Tut mir echt leid für Deinen Vater, er hat so viel geschafft und nun das.

Abgesehen mal davon, dass man die BW NICHT für Ordnungsaufgaben oder zur Kontrolle von Ordnungswidrigeiten einsetzen darf und die Frage, ob man die BW überhaupt im inneren einsetzen darf, hoch umstritten ist:
Sowas kann ein Polizeipräsident gar nicht entscheiden. Zum Glück.
Sowas ist auf keinen Fall Ländersache. Und meiner Ansicht nach sowas von verfassungswidrig, dass mir übel wird.

 
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