Coronavirus

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Geschrieben von Ellert am 02.04.2020, 17:14 Uhr

die Bundeswehr wird sicher nicht Strafzettel verteilen wenn Leute den Abstand nicht einhal

Aber siehe Oderflut und ähnliches
manchmal geht es halt nicht ohne.

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei Katastrophen ist zulässig, wenn das betroffene Land (Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG) oder der Bund (Art. 35 Abs. 3 GG) die Streitkräfte anfordern.

Warten wir ab wann die ersten Amsthilfeanträge ankommen,
auch bei der Flüchtlingshilfe gabs einiges an Unterstützung, ob das Überlassen von Zelten waren oder Feldbetten etc.
Sowas könnte ich mir sehr wohl praktisch vorstellen wenn die Kapazitäten vom THW etc nicht ausreichen falls sowas als Behelfsklinik gebraucht würde.
Bei der ellenlangen LKW Schlange nach Polen habe ich auch in den Nachrichten gesehen dass Soldaten dort Getränke etc verteilt haben

dagmar

 
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