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Geschrieben von Hannehoch6 am 17.06.2012, 10:20 Uhr

Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

im BUrlG steht u.a.

"Nur für den gesetzlichen Urlaub gilt das Stückelungsverbot des § 7 Abs. 2 BUrlG. Eine dagegen verstoßende Urlaubsgewährung ist unwirksam. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub „zusammenhängend“ zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG."

Nachzulesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

Demnach ist der gewährte Urlaub in der kurzen Dauer gesetzwidrig.

 
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