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Geschrieben von Butterflocke am 15.06.2012, 15:44 Uhr

Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Es geht um meinen Mann, der sowieso nur den gesetzl. Mindesturlaub hat.

Nun hat man ja mit Schul- UND Kindergartenkind eine Menge Zeit zu überbrücken, in der es KEINE Hortbetreuung gibt und auch der Kindergarten geschlossen ist.

Wie es aussieht, wird meinem Mann aber während dieser "betreuungslosen" Zeit nun kein (oder nur ein einwöchiger) Urlaub genehmigt. Heißt, dass wir maximal eine Woche zusammen Urlaub machen können und ich dann gezwungen bin, den Rest alleine abzudecken.

Ich bin vielleicht gierig, aber eine Woche Familienurlaub (bzw. viell. gar kein gemeinsamer Urlaub) genügt mir einfach nicht.

Daher mal meine Frage: wie wird das bei Euch geregelt. Ich bin ja nun im ö.D. und habe relativ wenig Probleme. Ich kenne es aber auch aus NICHT-ö.D.-Zeiten so, dass man sich gemeinsam an einen Tisch setzt und der Urlaub besprochen wird. Hierbei wurde meist Rücksicht auf Eltern mit schulpflichtigen Kindern genommen (obwohl das wohl gesetzlich so gar nicht festgelegt ist, oder?).
In der Firma meines Manne ist es jedoch so, dass einfach derjenige den Urlaub bekommt, der ihn zuerst beantragt. Ob Kinder oder nicht, ist dabei schnuppe.

Ich bin nun irgendwie rasend genervt, da eigentlich alle kinderlosen Väter (sind nur Männer dort) mitten in den Schulferien Urlaub haben. Schließlich waren sie schneller mit der Beantragung....
Tja...muss man es akzeptieren? Ich weiß es nicht....
Irgendwie ist mir die Lust auf Urlaub gründlich vergangen....

 
29 Antworten:

Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Steffi528 am 15.06.2012, 15:54 Uhr

Ich bin im ÖD und da ich für die Ferienbetreuung vor Ort verantwortlich bin, soll ich eigentlich keinen Urlaub in den Ferien bekommen. Darüber setze ich mich aber hinweg, weil ich sonst gar keinen Erholungsurlaub bekommen würde.

Und das sehe ich nicht ein ;-)

Ich glaub auch nicht, das der Personalrat da mitspielen würde, wenn man mir in allen Ferien Urlaubssperre erteilt und zwar alle Jahre.

Aber dadurch, das wir die Ferienbetreuung haben, ist es bei uns entspannter.
Mein Mann bekommt auch in den Ferien Urlaub, Überstunden ahben wir immer alle sehr ausreichend.

Grüße

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von like am 15.06.2012, 15:57 Uhr

ich glaube nicht, dass es da irgendwelche rechtlichen Ansprüche gibt. Es ist zwar blöd, wie der Arbeitgeber das regelt, aber wohl in seinem Ermessen.

Dann macht halt in den Sommerferien die Woche zusammen und beantragt gleich für die nächsten kommenden Ferien einen weiteren Urlaub für deinen Mann. Ich hab die Erfahrung, dass mehrere kürzere Urlaube eh mehr bringen als ein langer.

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Birgit67 am 15.06.2012, 15:58 Uhr

soweit ich weis ist es eigentlich so geregelt dass immer die mit Schulpflichtigen Kindern in den Ferien bevorzugt Urlaub bekommen- ob das so auch gesetzlich geregelt ist weis ich nicht.

Kenne ich gar nicht anderst - zumal ich mir nicht vorstellen kann das man ohne Kinder in der Hauptferienzeit wo es am teuersten ist Urlaub machen möchte - das geht doch viel entspannter und günstiger in der Vor bzw. Nachferienzeit.

Also bei uns (einzelhandel) müssen die ohne Kinder verzichten wenn ein Mitarbeiter mit Kinder in den Ferien Urlaub beantragt.

Daher wird zuerst beantragt und dann bestätigt.

Gruß Birgit

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Gucci75 am 15.06.2012, 16:13 Uhr

Bin im ÖD und hatte die letzten 3 Ferienwochen beantragt. Herausgekommen sind folgende Möglichkeiten: Die mittleren 2 Wochen oder gar keinen.
Mein Mann hat die letzten 3 Wochen. Ergibt: Eine gemeinsame Woche.

Über die Umstände, wie es dazu kam, erzähle ich lieber nichts.
Hat aber zu folgendem Motto geführt: Umarme deinen Feind. Bis er erstickt.

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gerade dieses Jahr wär´s so schön gewesen...

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 16:13 Uhr

Letztendlich wird er keine Chance haben, denke ich...
Mist, ich hatte mich so gefreut auf diesen Urlaub...
Endlich mal NICHT in der Türkei..., endlich mal OHNE Familie....
Und nun das

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 16:21 Uhr

Tut mir leid...naja dann bist Du nicht allein mit dem Problem. Tröstet nur mäßig, ich weiß.

Vor allem (@like;-)) kann ich mich in einer Woche nicht wirklich gut erholen. Wenn man wegfahren möchte, ist es schonmal gar nichts.
Einen Tag jeweils für Hin-und Rückreise, bleiben 5 Tage am Urlaubsort. Bevor ich überhaupt "verstehe", wo ich bin (und warum), sind weitere 2 Tage vergangen. Bis mein Körper kapiert, dass er "runterkommen" und auch mal ausschlafen kann, geht´s schon wieder an die Heimreise.

Erholung geht für mich also anders..., aber das sieht viell. auch jeder unterschiedlich...*schnauf*

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Gucci75 am 15.06.2012, 16:24 Uhr

Genau. Eine Woche hat nichts mit Urlaub und Erholung zu tun. Ist reiner Stress. Da kann ich auch arbeiten gehen und weiterhin fest umarmen.

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 16:30 Uhr

Umarme fest! So fest, dass er/sie/es zumindest im nächsten Jahr erstickt...(was auch immer vorgefallen ist..:-()

Ja es ist schon blöd und ich finde die "wer zuerst kommt...."-Variante in der sowieso völlig gruseligen Firma meines Mannes nicht sonderlich gerecht.
Aber was soll man machen....?

Ich wünschte, ich könnte es besser wegstecken statt so deprimiert zu sein. Ich hatte mich nur so sehr auf einen endlich "freien" Urlaub gefreut.

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na ja

Antwort von like am 15.06.2012, 16:37 Uhr

kommt halt auch ein bisschen auf das Urlaubsziel an. Mal angenommen, dein Mann nimt den letzten Freitag vor dem Urlaub Überstundenausgleich (so er das hat) und ihr fahrt eben NICHT weit weg, könntet ihr am Donnerstag abend losfahrn (also, angenommen ihr wählt ein Reiseziel mit maximal 3 h Anfahrt - das entstresst auch schonmal) Dann habt ihr von Freitag bis wieder Samstag 9 volle Urlaubstage (Mir wird es bei einer so langen Zeit an einem Ort meist schon wieder öde...). Sonntag am späten Nachmittag wieder heim. Wenn du länger Urlaub hast, kannst du ja für dich davor und danach noch ein paar Tage zu Hause dranhängen. Also, für mich wär da nirgends Stress in Sicht - einen Urlaub genau dieser Länge haben wir an Ostern durch Mailand, Cinque Terre und Lago Iseo gemacht.
Reg dich nicht auf über das, was du nicht hast, sondern genieß einfach das, was du hast.- Und plant im nächsten Jahr alles etwas früher.

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Zum Thema kann ich nix sagen...

Antwort von jaspermari am 15.06.2012, 16:47 Uhr

aber 2 Wochen Familienurlaub find ich auch wichtig....
Nur mal nett grüßen wollt ich und wissen ,ob du denn dann Kaffee trinken warst

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Re: Zum Thema kann ich nix sagen...

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 16:52 Uhr

Ach Du....Nudel;-)

Nein ich habe nicht getrunken, aber der Kaffee steht noch immer "startklar" an Ort und Stelle und würde auch gern getrunken werden....

Und wie sieht´s bei Dir aus?

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Re: na ja

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 16:57 Uhr

Sicher..., aber ich würde natürlich gerne so planen, dass ich mein Urlaubsziel nach unseren Wünschen statt an der notgedrungenen Länge (Kürze) des Urlaubes richte.

Und ich mag auch ein paar "Gammeltage" mit Leerlauf genießen können, statt wie irre jeden Tag hin und her zu hechten, damit auch jeder Tag genutzt wird.
Auch die Fahrerei SOFORT nach der Arbeit ist für uns eifach nicht machbar. Mein Mann arbeitet i.d.R. 10 Stunden am Tag (oft auch länger). Den kann man dann erstmal 3 Tage in der Pfeiffe rauchen. Bevor er wieder gerade stehen kann, ist die Häfte des Urlaubs rum.

Aber klar.....nützlich ist mein Zorn nicht. Er ändern schlichtweg nichts........! Noch kann ich ihn aber nicht abschalten (habs heute erst erfahren...:-(....). Ich brauch da noch ne Weile.

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Schildkroete12 am 15.06.2012, 17:00 Uhr

Rücksicht auf Kollegen mit Kindern? Schön wär's... meine Kolleginnen hatten schon flink ihren Urlaub angemeldet, bevor ich wusste, wann die Jüngste Kindergartenferien haben würde! Die eine hat eine studierende und eine 14-jährige Tochter - ok, sehe ich noch ein. Die andere hat eine Tochter, die selber Kollegin ist und ausgelernt ist. Aber ihr Mann hat in den Sommerferien drei Wochen betriebsferien - klar, dass sie dann auch Uaub haben muss! Der arme Mann kann sich ja keinen Tag selbst bespaßen und gehungert, wenn er nicht in der Kantine warm essen kann! Ich müsste das nehmen, was übrig blieb.

Bei meinem Mann war's auch spaßig: eine ältere, kinderlose Kollegin wollte vier Wochen (!) Urlaub in der Sommerferien, weil da so viele Geburtstagsfeiern im Freundeskreis anstehen... Sein Chef, der selber noch ein schulpflichtiges Kind hat, hat sich bei der Frau mal durchgesetzt und jeder von den dreien bekommt zwei Wochen. Eine weitere Kollegin nimmt die Zeit davor.

Also mein Fazit lautet Jahr für Jahr, dass es Rücksicht auf die Eltern mit kleineren Kindern nicht wirklich gibt, weil ja jeder sooooooooooo wichtige Gründe hat. Obwohl... Verreisen ist doch dann besonders teuer. Ich harre der Zeiten, wo ich Urlaub nehmen kann, wann's mir passt.

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Urlaubsziel

Antwort von like am 15.06.2012, 17:19 Uhr

mit dem Urlaubsziel hast du so kurzfristig ja auch deine Probleme - da müsstest du ja auch bereits ziemliche Kompromisse schließen.
Seh's als Lernprozess - nächstes Jahr alles früher.
Meinen Mann kann man am Anfang des Urlaubs ( teilweise auch während des Urlaubs, da ständig in Email-Bereitschaft und somit gedanklich doch häufig bei der Arbeit) auch meist in der Pfeife rauchen - aber davon lass ich mir MEINE Erholung möglichst wenig beeinflussen.

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Petra28 am 15.06.2012, 17:23 Uhr

Ich glaube, da gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Vielleicht hat es in der Firma Deines Mannes früher mal viel "Urlaubsverteilungsärger" gegeben, so dass nun einfach nach dem Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst"-Prinzip verfahren wird.

Mein Freund ist übrigens selbständig, der kann nie mehr als eine Woche Urlaub nehmen. Bei seinen Mitarbeitern wird, glaube ich, berücksichtigt, wer Kinder hat. Allerdings gibt es mittlerweile Urlaubssperre um die Weihnachtszeit, weil es da regelmäßig Ärger darüber gab, wer frei haben darf und wer nicht.

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Nun ja...

Antwort von mamaj am 15.06.2012, 17:33 Uhr

...also bei uns muß nur mein Mann Urlaub beantragen, ich arbeite in den Ferien nicht.
Mein Mann und ich setzen uns im Dez. zusammen und überlegen, wann wir in welchen Ferien gemeinsamen Familienurlaub machen möchten.

Oster-und Herbstferien möchte meist keiner seiner Kollegen Urlaub zum (zu teuer), da nimmt er meit 1 Woche.
Die Sommerferien werden dasnn genau abgesprochen (er ist in der 5köpfigen Abteilung der einzige mit Kind).
Er nimmt meist 2 Wochen in den Sommerferien.

Er beantragt im Januar dann fest die Zeiten, die uns wichtig sind, in denen wir wegfahren/ -fliegen wollen...die restlichen Urlaubstage verplanen wir spontan.

Könntet ihr nicht im Januar beide jeweils euren Haupturlaub in den Betrieben beantragen, so das der wenigstens fix ist?
Dann wäre er der 1. und somit müssen alle drum herum planen....wie du so schön schreibst, wer zu erst kommt bekommt den Urlaub.

Übrigens...auch bei meinem Vater in der Firmal ist es so...wer zuerst kommt bekommt den Urlaub, allerdings bekommen dort nur Eltern mit schulpflichtigen Kindern überhaupt Urlaub in den Ferien.

Gruß
mamaj

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ÖD

Antwort von Feuerpferdchen am 15.06.2012, 17:37 Uhr

wenn ich mich daran erinnere, wie es früher war: eine Kollegin mit Bernhardiner, aber ohne Kind, wollte IMMER in den Ferien fahren und wir Mütter mit schulpflichtigen Kindern hatten das Nachsehen weil sie 1000e Tränen vor dem Chef vergossen hat... bah, mieser Charakter, das vergesse ich nie. Aber jetzt ist sie wech....

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@Feuerpferdchen...

Antwort von Gucci75 am 15.06.2012, 17:58 Uhr

hast du die Kollegin auch fest umarmt?

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Rücksicht? hust

Antwort von 32+4 am 15.06.2012, 18:35 Uhr

Anspruch hat man meines Wissens nach auch nicht auf die Ferienzeiten

Bei uns ist es so, daß alle meine kinderlosen Kollegen die kompletten Ferien belegt haben.
Ich kann zusehen, wie ich die Kinder betreut bekomme.

An "Urlaub" dachte ich weniger.

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Frage

Antwort von franziska1958 am 15.06.2012, 19:04 Uhr

Wir sind doch schon kurz vor den schulferien. Hat dein mann erst JETZT nach seinem urlaub gefragt oder jetzt erst germerkt, dass alle anderen schon die besten zeiten weggeschnappt haben?

Hier genau anders rum. Ich sollte - ohne schulfpflichtigen kinder - meinen gesamten jahresurlaub in die sechs wochen schulferien legen. Völlig daneben und sinnlos.

Konnte jetzt "ausnahmsweise" zwei wochen weg. Welch eine gnade ;)

Wurde mir auch "schon" mitte mai gesagt....


Franziska

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Re: Frage

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 19:29 Uhr

"Kurz davor" ist relativ. Wohnst Du auch in Bayern? Hier beginnen die Ferien im August. Ok, das ist jetzt auch schon kurz davor....stimmt natürlich!

Er hat nicht erst JETZT beantragt, aber eben auch nicht rechtzeitig.
Laut eigener Aussage hat er zwar seinen Kollegen mitgeteilt, dass er im August Urlaub machen möchte/"muss", es aber eben nicht auch gleich schriftlich genehmigen lassen.
Die anderen dachten sich dann sicher, bevor der Depp aus dem Knick kommt, beantragen WIR gleich mal im August.
Ihr gutes Recht...., zum großen Teil selbst schuld!

Wünschenswert wäre eben nur, dass es generell MITEINANDER besprochen wird.
Ich kenne das so aus früheren Arbeitsverhältnissen. Da hätte ich auch im Januar schon beantragen können. Mein Chef hätte und HAT zu mir gesagt "schön und gut, aber wir müssen das erst mit den Kollegen x und y abstimmen, da DIE im Gegensatz zu Dir Kinder haben".

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Christine70 am 15.06.2012, 20:27 Uhr

da mein mann nur zwei wochen am stück urlaub bekommt, hatten wir bisher noch nie gemeinsam urlaub.

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kinderlose VÄTER - das gefällt mir!!!

Antwort von kanja am 15.06.2012, 20:48 Uhr

lg Anja

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:-) ja so geht´s los....

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 21:05 Uhr

und dann kanns nur schlimmer werden.........

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.06.2012, 21:19 Uhr

Bei uns in der Firma damals ging es auch nach dem "First come, first serve"-Prinzip. Aber: Das war eben nur die Antragstellung "nach oben". Der Chef hat sich darauf verlassen, daß wir das Team-intern geregelt bekommen - schließlich sind alle Beteiligten erwachsen. Als ich selber "Untergebene" hatte und Urlaube genehmigen mußte, habe ich das auch so gehandhabt.

Devise war: "Einigt Euch - und wenn ein Urlaubszettel bei mir auf dem Tisch liegt, dann gehe ich davon aus, daß der zwischen Euch abgestimmt ist und unterschreibe ihn, ohne nachzufragen, dafür habe ich einfach keine Zeit. Ihr habt alle einen Mund zum Reden, und wenn Ihr Euch über solchen Pipifax nicht einigen könnt, dann seid Ihr als Team sowieso ein Reinfall!"

Es gab Vorgaben - je nach Abteilung zum Beispiel, daß die Hotline von 8 bis 20 Uhr besetzt sein mußte, daß für jedes Programm ein "Experte" im Back Office sitzt, daß man eine Vertretung benennt und Zugang zu den nötigen Unterlagen gibt, sowas in der Art - aber der Rest war Team-Sache. Bei der Urlaubsplanung mußten ja auch Dienstreisen, Projekt-Abwesenheiten und die externen Dienstleister berücksichtigt werden - das kann ein Chef ja gar nicht leisten. Ein Chef (der kam von Extern und hatte sowieso komische Ideen) hatte mal die kurzzeitige Anwandlung, daß die Team-Assistentin sich um die Planung kümmern soll - aber als sie dann keine Zeit mehr für das Tagesgeschäft hatte, verlief sich das schnell im Sande und wir waren wieder bei der (funktionierenden) alten Regelung. Wir wären uns auch albern vorgekommen, den Chef (oder eben die Team-Assistentin) in eine Sache reinzuziehen, die durch angemessene Kommunikation und Planung durch uns selber geregelt werden kann. Das wäre uns vorgekommen, als ob wir das System für die Abteilungs-Ablage oder die Planung des Büromaterial-Verbrauchs dem Chef übertragen hätten.

Obwohl ich in sehr vielen Abteilungen und Tochterfirmen einer einzigen Firma gearbeitet habe, und daher wirklich viele und auch sehr unterschiedliche Chefs hatte: Die Urlaubsplanung haben alle so gehandhabt - und es hat immer geklappt. Ich war nie unzufrieden, weder mit noch ohne Kinder, und kann mich auch nicht an irgendwelche Beschwerden von anderen erinnern. Im Gegenteil: Als besagter neuer Chef plötzlich meinte, das für uns regeln zu müssen, fanden wir das alle lächerlich.

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 21:48 Uhr

Es sind andere Strukturen/Hierarchien als bei Euch.

Und ein Team mit bestimmten (dazugehörigen) Teamqualitäten existiert nicht (ich nehme an, das ist das, was Du als "Reinfall" bezeichnen würdest).
Jeder ist ein Eizelkämpfer und betreut seine Kunden, alleine.
Wenn es Probleme gibt, ist man ebenfalls alleine.
Teamarbeit gibt es nur dann, wenn der Umfang eines Auftrages es verlangt.

Aber ich möchte diese Tatsache nicht ausschließlich auf´s Team schieben. Ein Team kann nur dann ein Team sein oder werden, wenn Struktur und Organisation (und auch Leitung) einer Firma es erlauben.
Um zum Team zu werden, muss man Luft zum Atmen haben und darf nicht nur um´s Überleben kämpfen.

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Klingt nicht schön

Antwort von like am 15.06.2012, 22:39 Uhr

sieht er das auch so? Will er das bis zur Rente so weitermachen?

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Re: Klingt nicht schön

Antwort von Butterflocke am 15.06.2012, 22:47 Uhr

Das sieht er auch so, ja. Über Wasser hält ihn, dass er seinen Job wirklich GERNE macht. Das ist wirklich sein Ding, seine Leidenschaft, sein Leben (ohje... , ist aber so...).
Mit den Kunden kommt er gut zurecht. Sie mögen und schätzen ihn und er ist auch bei Großkunden "heiß begehrt". Das gibt ihm natürlich was. Uns als Familie natürlich eher weniger...

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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch (Thema Schulferien)

Antwort von Hannehoch6 am 17.06.2012, 10:20 Uhr

im BUrlG steht u.a.

"Nur für den gesetzlichen Urlaub gilt das Stückelungsverbot des § 7 Abs. 2 BUrlG. Eine dagegen verstoßende Urlaubsgewährung ist unwirksam. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub „zusammenhängend“ zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG."

Nachzulesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

Demnach ist der gewährte Urlaub in der kurzen Dauer gesetzwidrig.

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