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Geschrieben von shinead am 24.05.2017, 14:57 Uhr

Staatsbürgerschaft aberkennen?

Die Kinder von staatenlosen sind gem. Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit und Schlussakte der Konferenz der Vereinten Nationen über die Beseitigung oder Verminderung der Staatenlosigkeit in der Zukunft einzubürgern, wenn sie in Deutschland geboren sind, keine Straftaten begangen haben, mindestens 5 Jahre in Deutschland leben und einen entsprechenden Antrag vor dem 21. Geburtstag stellen. Lediglich die erste Generation muss eine Art von Einbürgerungstest machen.

Würde man die Staatsbürgerschaft entziehen, müsste man einen Reisepass für Staatenlose ausstellen. Das führt dazu, dass man den Inhaber jederzeit wieder aufnehmen muss, wenn ein anderes Land die Person ausweist, oder die Person wieder einreisen möchte. Innerhalb von Europa können sich diese Personen ohne Visum bewegen, sofern der Ausweis von einer europäischen Behörde ausgestellt wurde.

Sprich, es ändert nichts! Deshalb ist der Entzug der Staatsangehörigkeit schlicht nicht zielführend.

 
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