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Geschrieben von tonib am 24.05.2017, 13:14 Uhr

Staatsbürgerschaft aberkennen?

Ich glaube, das ist nicht ganz richtig. Zwar darf in D die Staatsbürgerschft nur unter ganz besonderen Umständen aberkannt werden (Dienst in einer feindlichen Armee ist so ein Umstand), aber nur, wenn die Person danach nicht staatenlos ist.
Das gilt also nur für Doppelstaatler. Umgekehrt gibt es (meine ich) keine Verpflichtung, Staatenlose zu Staatsbürgern zu machen. Das sieht man bei den libanesisch-kurdischen Großclans in Berlin: einige Personen wurden eingebürgert, andere nicht (weil sie die Voraussetzungen nie erfüllt haben). Die sind bis heute staatenlos. Jetzt kann man fragen, wo der Unterschied ist, weil man sie ja nirgendwohin abschieben kann, aber auch wenn sie natürlich voll den Sozialkassen zur Last fallen, auch ohne Staatsbürger zu sein, so können sie doch z.B. nicht wählen.

Ich bin sehr dagegen, die deutsche Staatsbürgerschaft Leuten zu schenken, die uns hassen und verachten und im wesentlichen ihre kriminelle Existenz unbehelligt und mit freundlicher Unterstützung der deutschen Steuerzahler weiterführen möchten. Daher sollten wir damit sehr restriktiv sein - denn Entziehen ist nicht so einfach.

 
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