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Geschrieben von shinead am 24.05.2017, 12:00 Uhr

Staatsbürgerschaft aberkennen?

Wie soll das mit dem "verlieren" der Staatsbürgerschaft denn funktionieren? Wenn er keine zweite Staatsbürgerschaft (mehr) hat, wird er dann Staatenlos? Es gibt internationale Abkommen diesbezüglich die besagen, dass staatenlose, wenn sie nur lange genug in einem anderen Land leben, dessen Staatsbürgerschaft erhalten. Schieben wir dann die "Gefährder" einfach von einem ins andere Land?

Ich habe wahrlich nichts dagegen Gesetze zu beschließen, die bei entsprechender Gefahrenlage eine Haft für Gefährder vorsieht. Aber die Staatsangehörigkeit zu entziehen macht schlicht keinen Sinn. Das verlagert das Problem nur.

 
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