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Geschrieben von Franke am 10.06.2014, 22:21 Uhr

Kopf hoch!

Höhe unter zwei Metern ist wohl schon mal nicht ungünstig für Dich.

Gleiches gilt für "seit 15 Jahren" diese Höhe.

Dann könnte noch interessant sein, welches Bundesland es ist und welcher Abstand zur Grundstücksgrenze. Oder wurde einvernehmlich auf die Grenze gepflanzt - da gelten dann auch noch mal andere Regeln.

In Bayern gibt es Verjährung, falls diese Auskunft zutrifft:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-hoch-darf-eine-Gartenhecke-zum-Nachbarn-sein-und-gibt-es-Verjaehrungsfristen---f158135.html

Mehr als fünf Jahre gleiche Höhe - der Anspruch auf Rückschnitt ist verjährt.

 
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